Wichtige Information zur Abgaswartung ab 1.Januar 2013

Erstellt: 05. Dezember 2012

Am 30. November 2012 hat der Bundesrat entschieden, dass die obligatorische Abgaswartung für Fahrzeuge mit einem anerkannten On Board Diagnose-System ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr obligatorisch durchzuführen ist.

 

Folgende Fahrzeuge benötigen ab 1.1.2013 neu keine Abgaswartung mehr

 Bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Benzin- oder Gasmotor entfällt die obligatorische Abgaswartung, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen. Neu zugelassene Personenwagen mussten spätestens ab dem Jahr 2001 dieser Norm entsprechen.

Bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Dieselmotor entfällt die obligatorische Abgaswartung, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen. Neu zugelassene Personenwagen mussten spätestens ab dem Jahr 2006 dieser Norm entsprechen.

Die exakte Beurteilung, ob ein Fahrzeug zukünftig von der Abgaswartungspflicht befreit ist, erfolgt anhand des Emissionscodes, welcher im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind dies die Codes B03 (ausgenommen Dieselmotoren), B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 und A07.

Bei dieselbetriebenen schweren Motorwagen ab 3,5 Tonnen entfällt die Abgaswartungspflicht, wenn sie mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen und nach dem 30.9.2006 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Folgende Emissionscodes im Feld 72 des Fahrzeugausweises erfüllen bei Erstimmatrikulation nach dem 30.9.2006 diese Anforderungen: E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19 und A26.

 

Was sich für die Fahrzeugbesitzer ab 1.1.2013 ändert

Alle Fahrzeuge, die nicht mehr der obligatorischen Abgaswartungspflicht unterstehen, sind mit einer On Board Diagnose-Funktion (OBD) ausgerüstet, welche einen Fehler im Abgassystem durch die gelbe OBD-Fehleranzeige im Armaturenbrett anzeigen sollte. Besitzer eines solchen Fahrzeuges müssen zukünftig erst bei Aufleuchten dieser Anzeige etwas unternehmen und somit nicht regelmässig zur Kontrolle des Abgassystems in die Werkstatt. Leuchtet die Fehleranzeige auf, muss sich der Fahrzeughalter innerhalb eines Monats um die Behebung des Fehlers kümmern.

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Damit gerade ältere Fahrzeuge und diejenigen mit hohem Kilometerstand weiterhin betriebssicher und umweltfreundlich unterwegs sind, empfehlen wir, dass den abgasrelevanten Bauteilen im Rahmen der regulären Servicearbeiten weiterhin besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dies dient nicht zuletzt auch einem günstigen Kraftstoffverbrauch und beugt teuren Folgereparaturen vor.

 

Bemerkung:

Nach wie vor wird es Fahrzeuge geben, welche trotz OBD-System zur Abgaswartung müssen. In diesem Fall entsprechen die Fahrzeuge nicht der mindestens notwendigen Euro-Abgasnorm. Bei leichten Motorwagen mit Benzinmotoren ist diese Euro 3, bei leichten Motorwagen mit Dieselmotoren Euro 4. Bei schweren Motorwagen (über 3,5 Tonnen) mit Dieselmotor wird mindestens Euro IV und eine Erstzulassung nach dem 30.9.2006 verlangt.

 

Die Ordnungsbussen für eine Unterlassung der Abgaswartungspflicht bleiben für Fahrzeuge, die nach wie vor der Abgaswartung unterstehen, bestehen. Diese betragen CHF 40.- bei bis zu einem Monat Rückstand. Für ein bis drei Monate wird man mit CHF 100.- gebüsst und bei drei bis sechs Monaten mit CHF 200.-.

 

Was geschieht mit dem Abgas-Wartungsdokument?

Fahrzeuge, welche ab 1.1.2013 von der Abgaswartungspflicht befreit sind, benötigen auch kein Abgas-Wartungsdokument mehr. Dies gilt sowohl für Neufahrzeuge als auch rückwirkend für bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge, welche neu nicht mehr abgaswartungspflichtig sind.